Was will ich nicht?


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Tipps an die Schwarzmugger, auch Schwarzmucker genannt.

 

Neben meinem Sinn für Humor habe ich auch meinen akribischen Gerechtigkeitssinn nicht vergessen. Bei Schwarzmuggern (auch Schwarzmuckern =Möchtegern DJ`s mit Hang zur Steuerhinterziehung) jedoch vergeht mir der Humor. Bestandteil der Arbeit innerhalb der Organisationen aller Discothekenverbände sowie der DeHoGa mit denen die organisierten DJ`s eng zusammenarbeiten da sie ähnliche Interessen vertreten, ist das Bekämpfen dieser schwarzen Schafe. Hat also nichts mit persönlichen Feeden zu tun, sondern wiederspiegelt die tägliche Arbeit in den Organisationen mit stets steigenden Erfolgen bei der Bekämpfung. Leider sind die geernteten "Früchte" in den Augen des Gesetzgebers und des Zollamtes ebenso ein Dorn im Auge wie allen, die legal mit der Musik und der Gastronomie ihr eigenes und das Brot ihrer Angestellten verdienen müssen. All denen, die bisher angeblich unentdeckt und nach wie vor ungeschoren ihr Unwesen treiben, sollten schon mal ihr schwarz verdientes Geld zusammenkratzen, um die recht giftigen Strafen abgelten zu können.

So man dann den § 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetz zur Hilfe nimmt, kommt das böse Erwachen.

Zitat:

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EStG - §15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

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(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

(3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfte Erzielungsabsicht unternommene Tätigkeit

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Da könnte man ja schlichtweg sagen: "Ich habe ja gar kein Gewerbe, also trifft dieser Gesetzespassus nicht auf mich zu".

Ganz so einfach ist es nicht! Das EStG § 15 regelt eindeutig, das eine nachhaltige Betätigung mit der Absicht Gewinn zu erzielen, Gewerbe ist!

Ergänzend sei erwähnt, jede Einnahme ist zu versteuern. Jede Einnahme unterliegt auch einem anteilmässigen Kranken-, Renten- und Sozialversicherungsbeitrag.

Es gibt mitlerweile einen ganzen Schwung von Beispielen, in denen der Gesetzgeber und deren Kontrollorgane diesen "Kollegen" Gewinnabsichten nachgewiesen haben. Stellenweise noch Jahre zurück! Denn wer sich eine Disko-Anlage kauft, will sie auch einsetzen. Zwar macht der Besitz noch nicht strafbar, doch den Nonsens des Spaßes wegen Musik zu machen glaubt eh Niemand von den Finanzbehörden. Ebenso wird die nachgewiesene Tat per Dankesschreiben in der Tagespresse Beweismittel. Das Hinterfragen bei Gastronomen und selbst bei Privatpersonen hat schon so manch Einen zuerst an den Rand des Verzweifelns und dann an den des Ruins gebracht. (Nebenbei bemerkt: Die Zahl der Dankesschreiben mit namentlicher Erwähnung in der Presse ist in der Region Nord-Nord-Ost seit 2010 um 85% zurückgegangen.)

Also warum nicht gleich vernünftig? Ab zum zuständigen Gewerbeamt und für knapp 23 Euro eine Gewerbeanmeldung geschossen. Natürlich muss dieser Gewerbeanmeldung auch die Angabe der Einnahmen beim Finanzamt spätestens am Ende des Jahres erfolgen, denn sonst wird sich zwangsläufig die Raubritterburg von gaaanz alleine melden. Nur, dann wird es teuer! Dann ist man zwar kein Schwarzmucker mehr, sondern "nur noch" Steuerhinterzieher. Das Ergebnis ist fast das Gleiche.

 

Tipps an die Dumpingpreismugger

 

Wer schon mal halbwegs eine Kalkulation geschrieben hat und nicht gerade im Fach Rechnungswesen dauerhaft gefehlt hat, wird mindestens erahnen, es gehört mehr dazu, nur Netto vom Brutto abzuziehen. Neben Kranken und Renten- und Sozialversicherungsanteilen muss auch an die Amortisation der Gerätschaften gedacht werden. Na und irgendwie muß man das ja auch noch wegtransportieren. Also Abschreibungen für das Auto, Spritgeld, welches auch nicht weniger wird. Damit am Ende der Veranstaltung auch noch Geld übrigbleibt, sollte man schon vernünftig kalkulieren. Dazu gehören auch die Zeitaufwände beim Auf- und Abbau der Anlage, sowie der zeitliche Aufwand mit Hin-und Rückfahrt dazu. Die Pflege und eventuelle Reparaturzeiten und Ersatzteile, von mir liebevoll "Flickzeug am Parktag" genannt. Selbstverständlich spielt die Märchensteuer von derzeit 19% ebenso eine nicht unerhebliche Rolle beim Preis, die man herrausrechnen muss, da sie der Raubritterburg übergeben wird und deshalb als nicht mehr verfügbar erklärt wird. Natürlich spielt eine Anlage nicht ohne Musik. Auch die will legal erworben werden, sonst steht die GEMA auf der Matte, aber dazu später.

Alles in allem für uns als gestandene DJ`s eine unvorstellbare Sache, wie man mit eigener Anlage für 150,00 Euro Gage bei einem Aufwand von gut 8 Stunden noch leben kann. Dieses endspräche noch nicht einmal 20 Euro die Stunde. Wohlgemerkt dieses ist KEIN Stundenlohn ! Abzüglich aller oben aufgeführten Kosten würde man so für knapp 1 Euro jobben gehen, aber gut 20.000 bis an die 50.000 Euro notwendiges Equipment zu stehen haben. Jeder Handwerker bekommt mehr Stundenlohn und hat weniger Arbeitsmittel bereitzuhalten, Material mal ausgenommen. Von den Gehaltsempfängern mal ganz zu schweigen, deren Gehalt sich aus Ortszuschlägen und /oder Sonderbeträgen errechnen. So fällt es oft zu Familienfeiern einigen privaten Veranstaltern schwer, Preise von Discothekern und Musikern nachzuvollziehen, da die Preise von diversen Möchtegern-Muckern schon versaut wurden. Merkwürdig schnell verbreiten sich gerade diese nicht nachvollziehbaren Dumpingpreise. Deshalb sollte man schon reale Verhältnisse schaffen, um auch in Zukunft unserer Zunft lauschen zu können.

Ohne eine verbotene Preisabsprache zu machen, hier ein Hinweis auf absolut übliche Gagenbeträge für eine normale Familienveranstaltung im Müritzkreis. Dieses sind Erfahrungswerte und werden von allen aktiven gestandenden Kollegen als territorial typisch bestätigt. So sind für eine mittelprächtige Familienfeier bei gut 40 Personen in geschlossenen Räumen am Wochenende mit normalem Aufwand beim Aufbau und Transport der Anlagen innerhalb 15 km bei üblichen 8 Stunden
250,- bis 350 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. angemessen. Entsprechend aufwendigere und länger dauernde Veranstaltungen sind natürlich in der Regel teurer, nur das muss separat mit dem Veranstalter und dem Auftraggeber abgesprochen und gegebenen Falles verhandelt werden.


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geändert August 2014