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Terminliche Absprachen werden zunehmend schriftlich per Vertrag
festgehalten, werden aber nach wie vor bei guten bekannten Veranstaltern wie
zahllose gastronomische Einrichtungen auch kurzfristig per Zuruf bestätigt.
Auch bei Privat- und Familienfeiern ist es seit Januar 2005 erforderlich, Leistungen
per Rechnung und somit per Vertrag zu erbringen. Verträge sichern sowohl
längerfristig den Veranstalter, aber auch mich als Leistungserbringer ab.
Werden einmal erstellte Verträge vor Veranstaltungsbeginn gekündigt,
tritt der Vertrag mit seinen von beiden Parteien gegengezeichneten Regelungen
ein.
Diese sehen wie folgt aus:
Ist ein Vertrag eines Veranstalters von einem anderen Kollegen aus welchen Grunde auch immer nicht zustande gekommen oder geplatzt, kann meistens geholfen werden. Auch wenn ich selbst einen erfragten Termin nicht absichern kann, weil ich schon selbst terminlich gebunden und somit vergeben war, habe ich bisher immer kurzfristig (außer zu Silvester) unter dem Kreise der zuverlässigen Kollegen einen Ersatz beschaffen können. Natürlich erfolgte dann die Weitervermittlung unterhalb der Kollegen völlig kostenlos. Schachern um die besseren Veranstaltungen gibt es bei mir nicht! Eine einmal zugesagte Absicherung einer Veranstaltung ist von mir immer wie ein eigenes Eheversprechen behandelt worden. Auch hier gilt wie bei anderen Absprachen "Ein Mann ein Wort". Wahrscheinlich ist auch dies eher als bewährtes ostdeutsches Relikt übrig geblieben. Auch deshalb wird es immer noch von mir praktiziert. Immerhin und gerade dadurch ist die Verläßlichkeit nach außen hin deutlich zu sehen. Auch das gefällt offensichtlich allen Veranstaltern, denn auf Bestätigung ist dieses oftmals ein weiterer Grund zur Wiederbuchung.
Bei schriftlichen Verträgen sind neben steuerechtlich zu erfüllende Angaben genau so wichtig wie die Miteinarbeitung vertraglich relevanter Bestandteile wie technische Vorraussetzungen, Platzbedarf, als auch die feste zeitliche Erfassung.
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© Computer-Cont@ct-Peter-Sohr | erstellt 01.März 2005 |